Naht das Ende der Abmahnungen?
Abmahnungen sind eine moderne Plage und können für den Onlinehändler und Webseitenbetreiber sehr teuer werden. Insbesondere als Existenzgründer mit wenig Kapital kann so eine Abmahnung schnell das geschäftliche Ende bedeuten. Um das Problem zu lösen, plant Justizministerin Katarina Barley von der SPD ein neues Gesetz, um Abmahnern den Missbrauch zu erschweren.
Was ist eine Abmahnung?
Durch die Abmahnung soll ein rechtlicher Anspruch ohne Inanspruchnahme eines Gerichts durchgesetzt werden. Der Abgemahnte hat die Möglichkeit sich zu entscheiden, ob er den Rechtsverstoß anerkennt oder nicht.
Strengere Anforderungen für eine Klagebefugnis
„Mitbewerber sollen nur dann klagebefugt sein, wenn sie‚ in nicht unerheblichem Maße ähnliche Waren oder Dienstleistungen vertreiben oder nachfragen“. Konkret bedeutet dass, das nur noch die wirkliche Konkurrenz Abmahnen darf. In der Vergangenheit reichte es schon aus, wenn man lediglich einen Webshop mit nur einem Produkt hatte und dann als Mitbewerber vor Gericht auftrat.
Dubiose Verbände
Wirtschaftsverbände sollen auch in der Zukunft die Möglichkeit haben, abzumahnen. Klageberechtigt sollen sie allerdings nur sein, wenn sie es auf eine Liste von „qualifizierten Wirtschaftsverbände“ schaffen. Um dies zu erreichen, müssen sie eine Zahl von mindestens 50 Unternehmern als Mitglieder vorweisen können, „die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben“.
Streitwert soll auf max. 1000 Euro gedeckelt werden.
Die Höhe des Streitwertes entscheidet wie viel der Abmahnanwalt verdient. Daher soll der Streitwert für kleine/unerhebliche Verstösse auf 1000 Euro gedeckelt werden.
Abschaffung des fliegenden Gerichtsstandes
Im Rahmen des sogenannten „fliegenden Gerichtsstandes“ konnten sich Abmahner bisher selbst aussuchen, bei welchem Gericht sie gegen Verstöße von Mitbewerbern vorgingen. Natürlich wurde dann dort geklagt wo in vergleichbaren Fällen die Gerichte für die Abmahner entschieden. Und genau diese Rosinenpickerei soll nach dem neuen Gesetzesentwurf von Katarina Barley (SPD) ebenfalls abgeschafft werden.
Schadensersatzansprüche müssen nachvollziehbar sein
Der neue Gesetzentwurf sieht zusätzlich vor, dass der Abmahner „nachvollziehbar und verständlich“ erklärt, worauf seine Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche fußen und welche Kriterien dabei berücksichtigt werden. Der Abmahner muss in Zukunft dem Gericht genau vorrechnen und belegen wie die Schadenserstazansprüche sich zusammensetzen.
Verstöße gegen die DSGVO bleiben abmahnfähig
Verstöße gegen die DSGVO sind auch in Zunkunft abmahnfähig, wenn Unternehmen Datenschutzverstöße in erheblichem Maße begehen. Ist Ihre Webseite abmahngefährdet? Fordern Sie hier unseren kostenlosen DSGVO Check für Webseite an.